Tadel

Tadel

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Ta|del ['ta:dl̩], der; -s, -:
in meist scharfer Weise vorgebrachte, missbilligende Worte, die sich auf jmds. Tun, Verhalten beziehen /Ggs. Lob/: er erhielt einen Tadel.
Syn.: Anpfiff (ugs.), Anschiss (salopp), Denkzettel, Rüffel (ugs.), Rüge, Verweis, Vorwurf.

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Ta|del 〈m. 5
1. missbilligende Äußerung, Rüge, Verweis
2. Mangel, Gebrechen, Unvollkommenheit
● ein Ritter ohne Furcht und \Tadel; einen \Tadel bekommen, 〈umg.〉 einstecken; ihn trifft kein \Tadel; ein Leben ohne \Tadel führen [<mhd. tadel statt zadel <ahd. zadal; Herkunft dunkel; urspr. „Mangel, Gebrechen“, im 17. Jh. vom abgeleiteten Verb tadeln beeinflusst, daher die Bedeutung „Vorwurf“]

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Ta|del , der; -s, -:
1. [unter Einfluss von tadeln]
a) [in scharfer Weise vorgebrachte] missbilligende Äußerung, die sich auf jmds. Tun, Verhalten bezieht:
ein scharfer, schwerer T.;
einen T. aussprechen, [einen] T. verdienen;
sie trifft kein T. (sie hat keine Schuld);
einen T. erhalten;
jmdm. einen T. erteilen;
die Worte enthielten einen versteckten T.;
etw. gibt zu T. Anlass;
öffentlicher T. (DDR Rechtsspr.; gerichtliche Strafe, durch die jmd. wegen eines Vergehens öffentlich getadelt wird);
b) (früher) Eintragung ins Klassenbuch, mit der ein Tadel (1 a) vom Lehrer (für das Zeugnis) festgehalten wurde:
einen T. eintragen.
2. [mhd., mniederd. tadel = Fehler, Mangel, Gebrechen, H. u.] (geh.) Makel (meist in Verbindung mit einer Verneinung o. Ä.):
an ihr, ihrem Leben war kein T.;
seine Kleidung ist ohne T.

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Tadel,
 
Lob und Tadel.

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Ta|del, der; -s, - [1: unter Einfluss von ↑tadeln; 2: mhd., mniederd. tadel = Fehler, Mangel, Gebrechen, H. u.]: 1. a) [in scharfer Weise vorgebrachte] missbilligende Äußerung, die sich auf jmds. Tun, Verhalten bezieht: ein scharfer, schwerer T.; einen T. aussprechen, [einen] T. verdienen; ihn trifft kein T. (er hat keine Schuld): einen T. erhalten; jmdm. einen T. erteilen; die Worte enthielten einen versteckten T.; etw. gibt zu T. Anlass; Albert sagte mit leisem T. in der Stimme (Stern, Mann 421); *öffentlicher T. (DDR Rechtsspr.; gerichtliche Strafe, durch die jmd. wegen eines Vergehens öffentlich getadelt wird ): jmdn. zu einem öffentlichen T. verurteilen; b) (früher) Eintragung ins Klassenbuch, mit der ein ↑Tadel (1 a) vom Lehrer (für das Zeugnis) festgehalten wurde: einen T. eintragen; wenn man öfters oder sehr ungezogen war, schreibt sie (= die Lehrerin) einen T. ins Klassenbuch (Keun, Mädchen 98). 2. (geh.) Makel (meist in Verbindung mit einer Verneinung o. Ä.): an ihm, seinem Leben war kein T.; seine Kleidung ist ohne T.; Kolja sei ein glühender Patriot gewesen, ein Soldat ohne T. (Heym, Schwarzenberg 133).

Universal-Lexikon. 2012.

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